Basis-Rürup-Rentenversicherung

Basis-Rürup-Rentenversicherung

Nutzen Sie Ihre Steuervorteile um Ihre Lebensplanung und Vorsorgeziele mit einem geringeren Aufwand zu verwirklichen.

Eine Basis- bzw. Rürup- Rentenversicherung bietet Ihnen in Form von Steuervorteilen die Möglichkeit, Ihren Nettoaufwand zu senken. Ausschlaggebend bei der Absicherung sind Ihr Eintrittsalter, Ihre Familiensituation, Ihre Wunschrente, Ihr Einkommen und Ihr Gesundheitszustand. Eine Basis- bzw. Rürup- Rentenversicherung kann als private Altersvorsorge auf freiwilliger Basis erfolgen, in der auch zusätzliche Leistungen wie Invaliden- und/oder Hinterbliebenenrente geregelt werden können. Sie ist als Ergänzung zur gesetzlichen Rentenversicherung auf Grund von Rentenkürzungen in den letzten Jahrzehnten eingeführt worden und kann von gutverdienenden Arbeitnehmern, Selbstständigen und Freiberuflern beantragt werden.

Allerdings sollten Sie hier auf Grund der zahlreichen Tarifvarianten der Versicherer und Ihrer individuellen Lebensplanung auf keinen Fall auf unsere Beratung verzichten.

Basis-Rürup-Rentenversicherung leicht erklärt:

Basis-Rürup-Rente

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube. Mehr erfahren

Um der eigenen finanziellen Armut im Alter entgegenzuwirken, sollten Sie die Basis- bzw. Rürup- Rentenversicherung zur Ergänzung Ihrer gesetzlichen Rente nutzen. Sie ist pfändungssicher (z. B. bei Privatinsolvenz), findet bei Arbeitslosengeld II im Vermögensstatus keine Berücksichtigung und kann als Harz IV sicher bezeichnet werden. Die Basis- bzw. Rürup- Rentenversicherung wird frühestens ab dem 62. Lebensjahr als lebenslange Rente gezahlt. Einmalauszahlungen sind nicht möglich, da der Gesetzgeber nach steuerlicher Förderung durch selbigen, kein Interesse an der allgemeinen Altersarmut hat.

Wie hoch sind die steuerlichen Freibeträge zur Rürup- bzw. Basis- Rente ab 2016?

Mit dem „Zollkodex-Anpassungsgesetz“ auch Jahressteuergesetz 2015 genannt, welches zum Anfang 2015 verabschiedet wurde, hat der Gesetzgeber nachgebessert bzgl. der steuerlichen Höchstgrenzen der Rürup – bzw. Basis- Rente. Ab 2018 gelten 23.712 € für Ledige sowie 47.424 € für Verheiratete als neuer steuerlicher Freibetrag für die Rürup- bzw. Basis – Rentenversicherung.

Wie hoch ist der absetzbare Anteil zur Rürup- bzw. Basis- Rente?

Der absetzbare Anteil lag 2017 bei 84,00%, liegt 2018 bei 86,00% und baut sich in 2,00 % Punktsteigerungsschritten pro Jahr bis zu 100,00% im Jahr 2025 auf.

YouTube