Krankenversicherungen

Krankenversicherungen

Auslandsreisekrankenversicherung

Falls Sie einen Auslandsaufenthalt planen, dann sichern Sie sich unbedingt im Vorfeld gegen krankheitsbedingte Risiken im Urlaub, auf Dienst- oder Geschäftsreisen ab!

Kommt es im Ausland zu einem Unfall oder Sie erkranken, müssen Sie selbst oft tief in Ihre eigene Tasche greifen um die Behandlungskosten zu bezahlen (z. B. bei ambulanter oder stationärer Heilbehandlung), da die gesetzliche Krankenversicherung zahlreiche Lücken hinsichtlich des Versicherungsschutzes im Ausland aufweist. Mit einer Auslandsreisekrankenversicherung (ARKV) können Sie weltweiten Versicherungsschutz genießen, ohne finanzielle Risiken eingehen zu müssen.

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Reiserücktritts- und Reisabbruchsversicherung

Wenn Sie sich länger als ein Jahr im Ausland aufhalten, sollten Sie unbedingt diesen Versicherungsschutz wählen!

Eine Dauerreise Auslandskrankenversicherung ist besonders für Sprachschüler, AuPairs, Langzeiturlauber, Studenten etc. geeignet, die sich länger als ein Jahr im Ausland aufhalten. Bei längerem Auslandsaufenthalt sollten neben ärztlichen Behandlungskosten, Arzneimitteln und Rücktransport auch Vorsorgeuntersuchungen und Kontrolluntersuchungen Vertragsbestandteil sein. Gerade bei einem längeren Auslandsaufenthalt sollten Sie nicht auf diesen umfassenden Versicherungsschutz verzichten.

 

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Krankentagegeldversicherung

krankentageBei längerer Krankheit besteht oft finanzielle Not! Die Kosten des täglichen Bedarfs laufen weiter, Einnahmen fehlen. Um diese Versorgungslücke im Krankheitsfall zu schließen – empfiehlt sich eine Krankentagegeldversicherung (KTGV)!

Bei Freiberuflern und Selbständigen ist eine Krankentagegeldversicherung (KTGV) sehr wichtig, da gerade bei diesen Berufsgruppen massive finanzielle Engpässe bei längerer Krankheit des Unternehmers drohen. Wer Arbeiter oder Angestellter ist und die Finanzierung der eigenen vier Wände plant, sollte über eine Aufstockung der Krankentagegeldversicherung (KTGV) nachdenken. Bei Arbeitnehmern endet die Lohnfortzahlung meist nach 42 Tagen. Danach wird von der Krankenkasse nur noch ein 60%iges Krankentagegeld (KTG) gezahlt.

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Krankenzusatzversicherung-Ambulant

krankenzusatzDie Gesundheitsreformen der letzten Jahre haben zu einschneidenden Veränderungen im Gesundheitssystem geführt. Auf Grund der demographischen Entwicklung unserer Bevölkerung wird sich dieser Trend auch in den nächsten Jahren leider verstärken!

Aus diesem Grund empfiehlt sich dieser Versicherungsschutz, um sich und/oder Ihre Familie vor Mehrbelastungen bzw. Zuzahlungen im ambulanten, zahnmedizinischem oder stationärem Bereich zu schützen. Als Versicherungsnehmer einer gesetzlichen Krankenkasse können Sie sich mit einer privaten Krankenzusatzversicherung (KZV) vollständig Privatkrankenversichern! Allerdings sollten Sie hier auf Grund der zahlreichen Tarife und unterschiedlichen Bedingungswerke der Krankenzusatzversicherer auf keinen Fall auf unsere Beratung verzichten.

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Krankenzusatzversicherung-Stationär

Die Gesundheitsreformen der letzten Jahre haben zu einschneidenden Veränderungen im Gesundheitssystem geführt. Auf Grund der demographischen Entwicklung unserer Bevölkerung wird sich dieser Trend auch in den nächsten Jahren leider verstärken!

Aus diesem Grund empfiehlt sich dieser Versicherungsschutz, um sich und/oder Ihre Familie vor Mehrbelastungen bzw. Zuzahlungen im ambulanten, zahnmedizinischem oder stationärem Bereich zu schützen. Als Versicherungsnehmer einer gesetzlichen Krankenkasse können Sie sich mit einer privaten Krankenzusatzversicherung (KZV) vollständig Privatkrankenversichern! Allerdings sollten Sie hier auf Grund der zahlreichen Tarife und unterschiedlichen Bedingungswerke der Krankenzusatzversicherer auf keinen Fall auf unsere Beratung verzichten.

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Krankenzusatzversicherung-Zahn

krankenzusatzDie Gesundheitsreformen der letzten Jahre haben zu einschneidenden Veränderungen im Gesundheitssystem geführt. Auf Grund der demographischen Entwicklung unserer Bevölkerung wird sich dieser Trend auch in den nächsten Jahren leider verstärken!

Aus diesem Grund empfiehlt sich dieser Versicherungsschutz, um sich und/oder Ihre Familie vor Mehrbelastungen bzw. Zuzahlungen im ambulanten, zahnmedizinischem oder stationärem Bereich zu schützen. Als Versicherungsnehmer einer gesetzlichen Krankenkasse können Sie sich mit einer privaten Krankenzusatzversicherung (KZV) vollständig Privatkrankenversichern! Allerdings sollten Sie hier auf Grund der zahlreichen Tarife und unterschiedlichen Bedingungswerke der Krankenzusatzversicherer auf keinen Fall auf unsere Beratung verzichten.

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Private Krankenversicherung

private-krankenÜbersteigt Ihr Jahresbruttoeinkommen 56.250 Euro? Dann könnten Sie als Angestellte oder Arbeitnehmer im Jahr 2016 in die private Krankenversicherung wechseln!

Versicherungspflichtgrenze 2019: 60.750 Euro (5.062,50/Monat)
Versicherungspflichtgrenze 2018: 59.400 Euro (4.950,00/Monat)
Versicherungspflichtgrenze 2017: 57.600 Euro (4.800,00/Monat)
Versicherungspflichtgrenze 2016: 56.250 Euro (4.687,50/Monat)

Für Selbständige, Freiberufler und Beamte gibt es keine Einkommensgrenzen. Über unseren Vergleichsrechner erhalten Sie den auf Ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmten Versicherungsschutz. Allerdings sollten Sie hier auf Grund der Rahmenbedingungen auf keinen Fall auf unsere Beratung verzichten.

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